Über die Tanzgarde

(Auszug aus der Vereinssatzung der Tanzgarde)

Mitgliedschaft

Satzung

Download: satzung-tanzteufel.pdf (PDF 30 KB)

Beitritt

Download: beitrittserklaerung.pdf (PDF 15 KB)

  • In der Tanzgarde sind Kinder ab 6 Jahren, Schüler/-innen, Auszubildende, Studenten/-innen sowie Frauen, die Freude am Tanz haben, herzlich willkommen.
  • Jedes Mädchen, welches unserer Tanzgarde beitritt, verpflichtet sich mindestens zwei Jahre aktiv in der Tanzgarde mitzuwirken.
  • Mit Eintritt in die Tanzgarde wird der Jahresbeitrag in Höhe von 80,00 EURO fällig.
  • Minderjährige benötigen selbstverständlich die schriftliche Einwilligung der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten.
  • Jedes neue Kind hat eine Probezeit. Nach fünfmaliger regelmäßiger Teilnahme am Training, kann ein Antrag auf Aufnahme in die Tanzgarde gestellt werden.
  • Eine Kündigung ist für aktive Mitglieder erst nach Ablauf von zwei Jahren möglich. Passive Mitglieder können jederzeit kündigen.
    Hinweis: Die bis dahin gezahlten Gebühren werden nicht erstattet.

Training

  • Das Training wird von Jennifer Jäntsch geleitet.
    Die Tanzgarde ist in drei Gruppen unterteilt.
    Gruppe 1: Anfänger
    Gruppe 2: Fortgeschrittene
    Gruppe 3: Profis
  • Das Training erfolgt in Sportsachen und Ballettschuhen (keine Turnschuhe). Getränke sind mitzubringen, aber bitte ohne Kohlensäure.
  • Das Training findet ganzjährig, mit Ausnahme der Schulferien, jeweils
    Dienstags von 17:30 - 19:00 Uhr und
    Donnerstags von 17:30 - 19:00 Uhr statt.
  • Trainingsort: Gesamtschule Neuss-Norf, Lessingplatz/Feuerbachweg

Gardekostüm

  • Jedes Kind erhält nach geleisteter Probezeit und anschließender Aufnahme in die Tanzgarde ein Gardekostüm gegen eine Leihgebühr von 50,00 EURO. Das Kostüm bleibt Eigentum des Vereins.
  • Das Gardekostüm besteht aus: Body, Rock, Petticoat, Weste, Fleecejacke rot und einem Vereinsschal
  • Bei unsachgemäßer Behandlung des Gardekostüms wird die Leihgebühr einbehalten und ggf. der darüber hinaus entstandene Schaden in Rechnung gestellt.
  • Bei Ausscheiden aus der Tanzgarde wird die Leihgebühr ohne Zinsen zurückgezahlt, sofern das Gardekostüm ohne Mängel ist.

Stand: März 2017